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Bei Sterbefällen 24 Std. erreichbar
Ist ein Menschen verstorben, stehen die Angehörigen in der Pflicht, die folgenden Unterlagen
zusammenzustellen und jeweils im Original zur Beurkundung des Sterbefalls der Behörde
vorzulegen. In der Regel übernimmt der Bestatter die Beurkundung für die Angehörigen.
Doch auch der Bestatter benötigt dafür unbedingt folgende Unterlagen im Original: